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   OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10   

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https://dejure.org/2010,19541
OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10 (https://dejure.org/2010,19541)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2010 - 3 B 52/10 (https://dejure.org/2010,19541)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2010 - 3 B 52/10 (https://dejure.org/2010,19541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 3, § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AufenthV § 39 Nr. 3
    Nachweis von Sprachkenntnissen im Sinne von § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG nach Einreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthalt und Aufenthaltstitel zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit; Verständigung in deutscher Sprache auf einfache Art als Erteilungsvoraussetzung; Unzumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung der Ehepartner; Verzicht auf eine Nachholung des Visumverfahrens; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5, GG Art. ... 6, EMRK Art. 8, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 5, AufenthG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, AufenthV § 39 Nr. 3, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1a
    Heirat in Dänemark, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt, Deutschkenntnisse, Visumsverfahren, Visumspflicht, Familieneinheit, Schutz von Ehe und Familie, Zumutbarkeit, Ausweisungsgrund, Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthalt und Aufenthaltstitel zur Aufrechterhaltung der Familieneinheit; Verständigung in deutscher Sprache auf einfache Art als Erteilungsvoraussetzung; Unzumutbarkeit einer vorübergehenden Trennung der Ehepartner; Verzicht auf eine Nachholung des Visumverfahrens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08

    Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10
    Allerdings kann im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht geklärt werden, ob es mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Verzicht auf eine Nachholung des Visumverfahrens gemäß § 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV für ausreichend zu erachten ist, dass die für das Entstehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderliche Voraussetzung des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse i. S. v. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nach der (letzten) Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entstanden ist, oder ob die Deutschkenntnisse - wie von der Antragsgegnerin vorgetragen - bereits vor dem Zuzug nach Deutschland bei Erteilung des Visums zum Ehegattennachzug nachgewiesen werden müssen (vgl. hierzu jüngst OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.3.2010 - 13 ME 3/10 -, und BayVGH, Beschl. v. 12.1.2010 - 10 CS 09.2705 - a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 11 S 1041/08 -, jeweils zitiert nach juris, sowie Singer, InfAuslR 2010, 231).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 B 1767/06

    Visum Visumsverfahren Ausnahme Ermessen Ermessensfehler Familiennachzug

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10
    Einwanderungsgesichtspunkte, insbesondere das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Visumverfahrens (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 5.10.2006, InfAuslR 2007, 56), stehen dem von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Interesse des Antragstellers an der Aufrechterhaltung der Familieneinheit sowie seinem Interesse, vor den mit einer Ausreise einhergehenden belastenden Umständen verschont zu werden, nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2010 - 13 ME 3/10

    Vergünstigung des § 39 Nr. 3 Alt. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) i.R.e.

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10
    Allerdings kann im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht geklärt werden, ob es mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Verzicht auf eine Nachholung des Visumverfahrens gemäß § 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV für ausreichend zu erachten ist, dass die für das Entstehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderliche Voraussetzung des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse i. S. v. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nach der (letzten) Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entstanden ist, oder ob die Deutschkenntnisse - wie von der Antragsgegnerin vorgetragen - bereits vor dem Zuzug nach Deutschland bei Erteilung des Visums zum Ehegattennachzug nachgewiesen werden müssen (vgl. hierzu jüngst OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.3.2010 - 13 ME 3/10 -, und BayVGH, Beschl. v. 12.1.2010 - 10 CS 09.2705 - a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 11 S 1041/08 -, jeweils zitiert nach juris, sowie Singer, InfAuslR 2010, 231).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ehegatte einer deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10
    Allerdings kann im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht geklärt werden, ob es mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Verzicht auf eine Nachholung des Visumverfahrens gemäß § 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV für ausreichend zu erachten ist, dass die für das Entstehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderliche Voraussetzung des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse i. S. v. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nach der (letzten) Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entstanden ist, oder ob die Deutschkenntnisse - wie von der Antragsgegnerin vorgetragen - bereits vor dem Zuzug nach Deutschland bei Erteilung des Visums zum Ehegattennachzug nachgewiesen werden müssen (vgl. hierzu jüngst OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.3.2010 - 13 ME 3/10 -, und BayVGH, Beschl. v. 12.1.2010 - 10 CS 09.2705 - a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 11 S 1041/08 -, jeweils zitiert nach juris, sowie Singer, InfAuslR 2010, 231).
  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20

    Ehegattennachzug; Erwerb von Sprachkenntnissen nach Einreise; Integrationsbedarf;

    Da sich die Antragstellerin, wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht auf die Ausnahmeregelung des § 39 Satz 1 Nr. 3 AufenthV berufen kann, kann die sich in diesem Kontext stellende Frage der Nachholbarkeit der Sprachkenntnisse nach Einreise (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, NVwZ 2011 871 [875]; SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2010 - 3 B 52/10 -, juris Rn. 6 m. w. N.) vorliegend dahinstehen.
  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 3 B 137/10

    Einholung des Aufenthaltstitels gemäß § 39 Nr 3 AufenthV, falsche Angaben zur

    Dabei kann die Rechtsfrage offen bleiben, ob in einer Konstellation wie der vorliegenden § 39 Nr. 3 AufenthG überhaupt Anwendung finden kann (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 30.9.2010 - 3 B 52/10 -), denn der Antragsteller hat auch unabhängig von dem nunmehr ausgeräumten Vorwurf des Eingehens einer Mehrehe einen Ausweisungsgrund verwirklicht; damit erfüllt er die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG weiterhin nicht und besitzt - worauf das Verwaltungsgericht Dresdenim Ergebnis zu Recht hingewiesen hat - keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels i. S. v. § 39 Nr. 3 AufenthV.
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